TSE (KassenSichV)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine gesetzliche Regelung, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, den Missbrauch von elektronischen Kassensystemen zu verhindern und die Integrität der Finanzdaten sicherzustellen.

Die Verordnung besagt, dass jeder Inhaber eines elektronischen Kassensystems verpflichtet ist, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu installieren. Diese TSE muss sicherstellen, dass alle Kassendaten unveränderbar gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind. Außerdem müssen alle Kassendaten jederzeit gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar sein.

Zusätzlich zur Installation der TSE müssen Unternehmen auch regelmäßige technische Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Kassensysteme den Anforderungen der KassenSichV entsprechen. Diese Überprüfungen müssen von einem zertifizierten Prüfer durchgeführt werden.

Die Einhaltung der KassenSichV ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Darüber hinaus kann eine mangelhafte Kassenführung auch negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen und das Ansehen des Unternehmens haben.

In Übereinstimmung mit der KassenSichV sollten Unternehmen daher regelmäßig ihre Kassensysteme überprüfen und gegebenenfalls updaten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Dies kann auch dazu beitragen, eine reibungslose Buchführung und eine effiziente Abwicklung der Finanzdaten zu gewährleisten.

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